Genesenen-Nachweis nach Corona-Infektion nur gegen PCR-Test

28. Juni 2021 ©
28. Juni 2021 ©
Magdeburg (dpa/sa) - Die Nachweise für eine überstandene Corona-Infektion können nur gegen Vorlage eines positiven PCR-Tests ausgestellt werden.
Das Gesundheitsministerium in Sachsen-Anhalt erinnerte in einer Mitteilung am Montag daran, dass hier ein Antikörper-Schnelltest als Nachweis nicht ausreicht. Dazu habe es zuletzt viele Anfragen gegeben.
Mit dem Genesenen-Nachweis können Menschen nach einer überstandenen Infektion dieselben Ausnahmen von den Corona-Regeln in Anspruch nehmen wie vollständig Geimpfte - allerdings nur für gut fünf Monate. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test kann man sich den Genesenen-Status bescheinigen lassen, der Status erlischt sechs Monate nach dem Tag der positiven Testung.
© dpa-infocom, dpa:210628-99-174983/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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