Bedenken gegen Heuberg-Steinbruch
26. Juni 2021
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26. Juni 2021
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München (dpa/lby) - Die Naturschutzbehörden haben gravierende Bedenken gegen die Vergrößerung des umstrittenen Steinbruchs am Heuberg, einem der bekanntesten Aussichtsgipfel des Inntals.
Das geht aus der Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage der Landtags-SPD hervor. Demnach befindet sich der Bereich der geplanten Erweiterung zum großen Teil in der «Zone C» des Alpenplans - das sind geschützte Gebiete, in denen eigentlich keine Verkehrserschließung erlaubt ist. Fraktionschef Florian von Brunn forderte am Samstag den sofortigen Stopp des Projekts.
Der Heuberg ist zwar nur 1338 Meter hoch, jedoch wegen seines schönen Panoramas über die Grenzen des Chiemgau hinaus bekannt. «Nach Einschätzung der unteren sowie der höheren Naturschutzbehörde stehen der geplanten Erweiterung des Steinbruchs wesentliche naturschutzfachrechtliche und -rechtliche Belange entgegen», heißt es in dem Schreiben des Ministeriums an die SPD. Die Ministerialen verweisen außerdem auf die eigene Nicht-Zuständigkeit: Die abschließende Entscheidung liege bei der «zuständigen Genehmigungsbehörde» - das ist in diesem Fall das Rosenheimer Landratsamt.
«Das ist das Riedberger Horn 2.0», sagte von Brunn. Am Riedberger Horn im Allgäu - von Luis Trenker einst als «schönster Skiberg Deutschlands» gepriesen - hatte es jahrelangen Streit um den Bau einer Skischaukel in der geschützten Zone C gegeben. Dort hatte die Staatsregierung schließlich nachgegeben. «Aufgrund der bisherigen Genehmigungspraxis habe ich eine gewisse Skepsis, was das Vorgehen des Landratsamts Rosenheim betrifft», sagte der SPD-Politiker.
Gegen die Vergrößerung des Steinbruchs gibt es seit langem vor Ort Widerstand von Bürgern, Naturschützern und Alpenverein. Ein Teil der Erweiterungszone ist bereits gerodet, laut Verwaltungsgerichthof ohne Genehmigung, wie die Ministerialbeamten schreiben. Welche Tier- und Pflanzenarten dort vorkamen und ob geschützte Arten darunter waren, lässt sich demnach nun nicht mehr festellen, «da die Lebensräume, außer der Felswand, bereits nicht mehr vorhanden sind», wie es in dem Schreiben heißt.
Von Brunn forderte die Staatsregierung zum Einschreiten auf: «Die Rodung für den Steinbruch war nicht genehmigt, die Bestimmungen des Alpenplans werden durch Straßen und Wege in der Schutzzone C verletzt, die Naturschutzbehörden sind dagegen - dass überhaupt noch davon gesprochen wird, dass der Steinbruch erweitert werden könnte, ist für mich völlig unverständlich.»
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH