Revision gegen Freispruch im Kirchenasyl-Prozess eingelegt

24. Juni 2021 ©
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Würzburg/Kitzingen (dpa/lby) - Der Freispruch eines Mönchs der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, der einem Flüchtling Kirchenasyl gewährt hatte, soll noch einmal gerichtlich überprüft werden.
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Revision eingelegt, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Zuvor war bereits bekannt gewesen, dass die Staatsanwaltschaft den Freispruch anfechten will, das Rechtsmittel jedoch hatte sie noch nicht festgelegt.
«Wir gehen davon aus, dass die Rechtsauffassung so nicht zutrifft», erläuterte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Richterin habe bei der Urteilsbegründung selbst gesagt, dass es sich um eine rechtswidrige Straftat gehandelt habe. In nächster Instanz soll deshalb nun das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch prüfen.
Die Richterin begründete ihren Freispruch damit, dass der Mönch sich auf die durch das Grundgesetz garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen hatte. In diesem Fall wogen in ihren Augen die individuellen Grundrechte schwerer als das Strafmonopol des Staates (Az: 1 Cs 882 Js 16548/20).
Der Mönch der Benediktinerabtei Münsterschwarzach stand Ende April wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vor Gericht, weil er einem im Gazastreifen geborenen Mann Kirchenasyl gewährt hatte, obwohl dieser nach Rumänien abgeschoben werden sollte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm «Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» vorgeworfen und eine Geldstrafe von 2400 Euro gefordert.
© dpa-infocom, dpa:210624-99-128706/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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