Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

22. Juni 2021 ©
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Karlsruhe/Ramstein (dpa/lrs) - In der Diskussion um die Anrechnung ausländischer Streitkräfte bei den Corona-Inzidenzzahlen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Beschwerde aus Rheinland-Pfalz nicht zur Entscheidung angenommen.
Das teilte das Gericht am Dienstag auf Anfrage mit. Die Beschwerdeführer legten demnach nicht dar, dass der Grundsatz der Subsidiarität gewahrt worden sei. Die fünf Bürger, darunter Bürgermeister Ralf Hechler von der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, hätten nach Auffassung der Richter gegen die Berechnung klagen müssen - eine Verfassungsbeschwerde sei das falsche Mittel.
Hechler reagierte enttäuscht. «Das ist wirklich armselig. Das Verfassungsgericht ist nicht besser als die Politik», kritisierte der CDU-Politiker. Er habe sich zumindest einen Fingerzeig der Justiz Richtung Politik erhofft. «Was hätten wir denn tun sollen? Gegen wen oder was hätten wir klagen sollen? Gegen ein Bundesgesetz?»
Wegen des Nato-Truppenstatuts fließen ausländische Streitkräfte nicht in die Einwohnerzahl mit ein. Jedoch werden an Corona erkrankte Angehörige der Streitkräfte mit zu den Infektionen gezählt. Daraus entsteht aus Sicht der Beschwerdeführer eine Schieflage, weil das die Inzidenz hochtreibe, was etwa zur Schließung von Geschäften führen kann, wenn die gesetzlichen Höchstzahlen überschritten werden.
Die Region in der Westpfalz ist geprägt vom US-Militärstützpunkt Ramstein mit Tausenden Soldaten, Angehörigen und Zivilangestellten. Das BVerfG-Urteil ist nicht anfechtbar.
© dpa-infocom, dpa:210622-99-97762/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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