Berufsordnung erlaubt Ärzten Unterstützung bei Suiziden
22. Juni 2021
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22. Juni 2021
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Dresden (dpa/sn) - Die Landesärztekammer hat ihre Berufsordnung mit Blick auf die Unterstützung bei Suiziden geändert.
Der Satz, wonach Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen, sei gestrichen worden, teilte die Kammer am Dienstag mit. Daraus lasse sich jedoch nicht folgern, dass Beihilfe zum Suizid zu den ärztlichen Aufgaben zähle, betonte Kammerpräsident Erik Bodendieck. «Aufgabe der Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern und Sterbenden Beistand zu leisten.»
Den Angaben nach ist es den Ärzten überlassen, vor allem schwer kranke Patienten bei einem Suizid zu unterstützen. Einen Anspruch darauf gebe es nicht, hieß es.
In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverfassungsgericht voriges Jahr ein seit 2015 geltendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Das Verbot verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Richter damals. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für Jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.
© dpa-infocom, dpa:210622-99-95905/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH