Kein Anspruch aus Austritt aus DIHK

21. Juni 2021 ©
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Münster (dpa/lnw) - Mitglieder der Industrie- und Handelskammern in Köln und Paderborn haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Kammern aus dem Dachverband DIHK austreten.
Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Montag per Eilverfahren entschieden. Die Kläger, der Inhaber einer Hausverwaltung aus Köln und eine Produzentin regenerativer Energie aus Paderborn, hatten mit ihren Anträgen wie bereits in der Vorinstanz keinen Erfolg.
Hintergrund ist eine erfolgreiche Klage eines Mitgliedes der IHK Nord-Westfalen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober 2020 den Verband dazu verurteilt, aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) auszutreten. Grund waren Kompetenzüberschreitungen bei öffentlichen Äußerungen von DIHK-Vertretern. Der Kläger aus Münster hatte sich als Windkraftbetreiber an allgemeinpolitischen Äußerungen gestört. Aus Sicht des OVG aber besteht seit dem höchstrichterlichen Urteil aus Leipzig und dem geänderten Kommunikationsverhalten des DIHK keine konkrete Gefahr mehr für vergleichbare Verstöße.
© dpa-infocom, dpa:210621-99-84162/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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