Schneller Weg zu BGH-Klärung in Zivilverfahren geplant
«Ich denke an die zahlreichen Verfahren etwa im Diesel-Skandal», sagte Biesenbach, der NRW-Justizminister ist. Es habe eine Vielzahl an Verfahren an den Landgerichten zu Diesel-Autos gegeben, zu denen am Ende doch der BGH entscheiden musste, was aus seiner Sicht richtig ist. «Wir hätten den Instanzgerichten hier viel Arbeit ersparen können, wenn die zentrale Frage gleich dem Bundesgerichtshof hätte vorgelegt werden können», verdeutlichte Biesenbach. Dann wären ganz viele Verhandlungstage nicht erforderlich gewesen. Bisher wird in Zivilverfahren die jeweils höhere Instanz angerufen und nicht gleich der BGH eingeschaltet. Das ist aufwendig und zudem auch langwierig.
Im Beschluss der Justizministerkonferenz wird betont, dass eine zügige höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen in Massenverfahren die «Dauer und das Ausmaß divergierender Rechtsprechung der Instanzgerichte - sowie den damit mitunter einhergehenden Vertrauensverlust der Rechtssuchenden - mindert». Es werde auf diese Weise für eine Vielzahl gleichartig Betroffener Rechtssicherheit geschaffen. Die höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen nehme bisher mitunter erhebliche Zeit in Anspruch, «insbesondere wenn eine von Massenklagen betroffene Prozesspartei ihre Verfahrenstaktik darauf ausrichtet, ein abschließendes Urteil mit Präzedenzwirkung zu vermeiden».
© dpa-infocom, dpa:210617-99-36050/2
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