Ausgleichszahlungen an Kita-Träger brauchen neue Regelung
Dem Gericht zufolge ist der in der Verordnung festgelegte pauschale Erstattungsbetrag von 12,50 Euro je Kind und Monat fehlerhaft. Der Betrag müsse sich an den tatsächlichen Einnahmeverlusten der Träger orientieren, hieß es. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
© dpa-infocom, dpa:210617-99-35364/2
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