Dehoga NRW fordert Ende der Testpflicht für Gäste

16. Juni 2021 ©
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Düsseldorf (dpa) - Angesichts der gesunkenen Corona-Zahlen fordert der Branchenverband Dehoga den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und Gaststätten von Nordrhein-Westfalen.
«Wir freuen uns sehr über die Entwicklung, sind aber jetzt an einem Punkt, an dem weitere und zeitnahe Lockerungen für unsere Branche angemessen sind», sagte der Regionalpräsident im Dehoga Nordrhein-Westfalen, Haakon Herbst, am Mittwoch. Das gelte vor allen Dingen für den Wegfall der Testpflicht. Nach einer Verbandsumfrage wäre der Wegfall für Gäste für drei Viertel der Mitgliedsunternehmen die größte Erleichterung.
Die breit diskutierte Frage der Maskenpflicht spiele im Gastgewerbe hingegen eine untergeordnete Rolle, wie der Verband weiter mitteilte. Gut ein Viertel der Unternehmen mache sich für deren Wegfall stark.
Neben weiteren Lockerungen fordert der Dehoga NRW eine baldige Überarbeitung der Corona-Regeln für die Branche, die klar, verständlich und übersichtlich für Unternehmen und Gäste sein sollten. «Es muss wieder die Maxime gelten: So wenig wie möglich und nur so viel wie nötig», betonte Herbst. Die jetzige Verordnung des Landes führe mitunter zu Unmut und Unverständnis bei Unternehmern, Beschäftigten und Gästen und müsse «entschlackt» werden. «Jeder Anwender will einfach und schnell erkennen, was geht und was nicht.»
In Nordrhein-Westfalen ist derzeit in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen bei der Anreise ein Negativtest erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, wie der Verband erläutert. Oder die Reisenden sind vollständig geimpft, oder Genesene können einen positiven PCR-Test vorweisen, der nicht älter als sechs Monate sein darf, erklärte der Verband weiter. Die Hotels in Nordrhein-Westfalen dürfen bereits ihre vollen Kapazitäten wieder den Gästen anbieten.
In den meisten Regionen von NRW kann inzwischen durch eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 auch die Innengastronomie in der Regel ohne Test- oder Impfnachweis besucht werden. Es gelten in der gesamten Gastronomie, also auf den Terrassen wie in den Innenräumen von Kneipen, Restaurants und Ausflugsgaststätten aber weiterhin Abstandsregeln und Platzzuweisung. In der Innen- und Außengastronomie muss die Rückverfolgbarkeit der Gäste weiter gewährleistet werden.
© dpa-infocom, dpa:210616-99-15891/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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