Ehepaar unterliegt im Streit um Mitgliedschaft in Gemeinde

16. Juni 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Im langen Streit um die Zwangsmitgliedschaft eines Ehepaars in der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main haben die Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten.
Ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2016 wurde nicht zur Entscheidung angenommen, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht.
Das Paar war 2002 aus Frankreich zugezogen und hatte seine Religion beim Einwohnermeldeamt als «mosaisch» angegeben. Damit wurden beide für ein knappes Jahr automatisch Mitglieder der örtlichen Gemeinde - obwohl sie deren Ausrichtung als zu orthodox ablehnen. Die Gutverdiener sollten dafür rund 114.000 Euro Synagogensteuer zahlen.
Der Fall beschäftigt die Gerichte schon seit vielen Jahren. Beim Bundesverwaltungsgericht hatte das Paar 2010 zunächst Erfolg. Aber das Verfassungsgericht hob dieses Urteil nach einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde 2014 auf. Daran fühlte sich das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Anlauf gebunden.
Nach der aktuellen Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter hätte das Verwaltungsgericht den Fall durchaus freier prüfen dürfen. Die Eheleute hätten eine Verletzung ihrer Grundrechte aber «nicht substantiiert dargelegt», hieß es im Beschluss.
Das Paar hatte es parallel auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg versucht. Dieser hatte 2017 aber gemeint, dass erst das deutsche Verfassungsgericht entscheiden müsse. Möglicherweise könnten die Kläger nun einen neuen Anlauf unternehmen.
© dpa-infocom, dpa:210616-99-15352/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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