Missglückte Sprengung vor Gericht
16. Juni 2021
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16. Juni 2021
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Braunschweig (dpa/lni) - Eine teilweise misslungene Sprengung in einem Steinbruch hat das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt.
Die Sprengfirma müsse für die Folgekosten aufkommen, urteilte das OLG nach Mitteilung vom Mittwoch (Az.: 11 U 191/19). Das Unternehmen sollte in dem Steinbruch Gestein so absprengen, dass es hinterher als sogenanntes Haufwerk abtransportiert werden kann. Nach der Sprengung fanden sich in dem Steinhaufen aber nicht explodierte Sprengkörper. Der Auftraggeber verlangte Schadenersatz, unter anderem für die Kosten der Durchsuchung des Haufwerks.
Die Sprengfirma verklagte vorsorglich ihre Haftpflichtversicherung, damit diese für den Schaden aufkommt. Diesen Anspruch wies zunächst das Landgericht Göttingen und nun auch das OLG Braunschweig zurück. Die Suche nach Sprengversagern gehöre zur Nachbesserung einer mangelhaft durchgeführten Arbeit, sie sei kein Versicherungsfall.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH