Keine Ermittlungen wegen vorzeitiger Corona-Impfungen
15. Juni 2021
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15. Juni 2021
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Trier (dpa/lrs) - Die Staatsanwaltschaft Trier wird wegen vorzeitiger Corona-Schutzimpfungen mehrerer Kommunalpolitiker in der Region keine Ermittlungsverfahren einleiten.
Nach Prüfung hätten sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag in Trier mit. Dabei ging es unter anderem um den Fall des früheren Trierer Ordnungsdezernenten Thomas Schmitt (CDU), der im Februar vom Amt zurückgetreten war. Er hatte beim Besuch des Impfzentrums in Trier Mitte Januar eine Erstimpfung bekommen, weil am Abend noch Restdosen übrig waren.
Die Frage, ob eine Impfung, die unter Verstoß gegen die Priorisierungsregeln der Coronavirus-Impfverordnung erfolge, strafbar sein könnte, sei rechtlich komplex und bedürfe jeweils einer Entscheidung im Einzelfall. Einen speziellen Straftatbestand, der Verstöße gegen die Corona-Vorschriften über die Priorität der Schutzimpfungen als solche unter Strafe stelle, gebe es nicht.
Eine strafbare Unterschlagung liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vor, wenn ein Impfwilliger, der nicht der aktuellen Priorisierungsgruppe zugehört, eine Restimpfdosis erhalten habe, die anderenfalls vernichtet worden wäre. Strafbar dagegen könne es sein, wenn ein Impfwilliger seine vorzeitige Impfung durch die wahrheitswidrige Vortäuschung von Tatsachen erschwindele. Zuvor hatte die Zeitung «Trierischer Volksfreund» darüber berichtet.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH