Plädoyers im Burbach-Prozess

15. Juni 2021 ©
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Siegen (dpa/lnw) - Im Prozess um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach hat die Staatsanwaltschaft Geldstrafen für die vier Angeklagten gefordert.
Die Verteidiger plädierten am Dienstag vor dem Landgericht Siegen in drei Fällen auf Freispruch, in einem Fall auf eine Geldstrafe in einem verringerten Maß. In dem Komplex sind von ursprünglich 38 Angeklagten im Hauptverfahren noch vier Fälle offen. In der Landesunterkunft im Siegerland sollen Mitarbeiter Geflüchtete über Monate hinweg bis September 2014 eingesperrt, gequält und geschlagen haben. Das Urteil wird am 7. Juli erwartet.
Strafmildernd sollten den Verteidigern zufolge die Zustände des «Systems Burbach» berücksichtigt werden: Die Angeklagten seien mit der Situation überfordert gewesen und hätten am Ende einer verhängnisvollen Kette aus Befehl, Gehorsam und Profittreiberei gestanden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde in dem Verfahren ein Foto von 2014 ausgeklammert, das großes Entsetzen ausgelöst hatte. Es zeigt zwei Wachleute, die einen Bewohner der Unterkunft in einer entwürdigenden Situation niederdrücken. Nach aktueller Beweislage sei nicht sicher nachzuweisen, dass es sich um Nötigung gehandelt habe, sagte Oberstaatsanwalt Christian Kuhli. Das Gericht entsprach seinem Antrag.
Zu Beginn waren 38 Personen - darunter Wachpersonal, sogenannte Sozialbetreuer und auch die Heimleitung - unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Nötigung angeklagt worden. 14 Menschen wurden bereits verurteilt und sechs freigesprochen. In weiteren sechs Fällen war das Verfahren eingestellt worden. Gegen acht Angeklagte muss noch in abgetrennten Prozessen verhandelt werden.
© dpa-infocom, dpa:210615-99-01413/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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