Verurteilter Ex-Musikhochschulchef weiterhin nicht in Haft
Mauser hätte seine Strafe eigentlich seit Januar 2020 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg absitzen müssen, stellte jedoch einen Antrag, seine Strafe in einem österreichischen Gefängnis verbüßen zu können. Mauser besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit und lebt in Österreich.
Im Mai 2020 stellte ihm das Landesgericht Salzburg einen Bescheid auf Strafvollstreckung zu. Nach einer 14-tägigen Frist hätte er seine Haft antreten sollen, jedoch machte er über seine Anwälte eine Haftunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen geltend. Möglicherweise könnte die Haft in einen Hausarrest umgewandelt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Anfang Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das Mauser im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hatte. Er hatte demnach eine Sängerin in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen.
© dpa-infocom, dpa:210614-99-981179/2
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