Maskenpflicht bei Demo in Marburg ist zulässig

11. Juni 2021 ©
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Gießen/Marburg (dpa/lhe) - Eine von der Stadt Marburg verhängte Pflicht zum Tragen bestimmter Schutzmasken bei einer Demonstration ist rechtens.
Das hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 L 2145/21.GI) entschieden. Konkret geht es um eine an diesem Samstag geplante Kundgebung in Marburg unter dem Motto «Für freie Impfentscheidung, Grundrechte und Kindeswohl», zu der 150 bis 300 Menschen erwartet würden, teilte das Gericht mit.
Die Stadt Marburg hatte verfügt, dass Teilnehmer OP-, FFP2- oder vergleichbare Masken tragen müssen. Dagegen wandte sich der Antragsteller. Er sah seine Grundrechte verletzt und fühlte sich etwa gegenüber der geöffneten Außengastronomie benachteiligt. Dessen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. Trotz der aktuell niedrigen Infektionszahlen sei die Maskenpflicht nicht offensichtlich rechtswidrig, argumentierten die Richter. Die Wirksamkeit einer medizinischen Maske lasse sich nicht offensichtlich verneinen - sie diene dem Schutz von Leib und Leben von Menschen. Auch liege keine Ungleichbehandlung mit der Außengastronomie vor. Während dort aktuell nur Zusammenkünfte mit zwei Haushalten oder maximal zehn Personen gestattet seien, sei die Versammlung mit mehr Menschen geplant.
© dpa-infocom, dpa:210611-99-956976/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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