Absage für kommunale Corona-Ausschüsse

10. Juni 2021 ©
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München (dpa/lby) - Die Linke hat mit einer Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof einen Erfolg erzielt: Die obersten Richter des Landes haben laut Mitteilung von Donnerstag die coronabedingte Änderung der Gemeindeordnung für Sitzungen kommunaler Gremien für mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit unvereinbar und somit für nichtig erklärt.
Der geänderten Ordnung nach sollten bis zum Ende der Coronakrise verkleinerte Gremien nach dem Vorbild eines Ferienausschusses bis zu drei Monate lang - mit Option auf Verlängerung - eingesetzt werden können.
Die Linke hatte den Gleichbehandlungsgrundsatz durch diese Regel-Änderung verletzt gesehen, weil über Monate hinweg in kommunalen Parlamenten kleine Gruppen oder einzelne Mandatsträger aus Entscheidungsprozessen ausgeschlossen hätten werden können. Letztlich würde so nicht mehr das Ergebnis der Kommunalwahl repräsentiert und dadurch der Wille der Wähler missachtet, hatte die Partei argumentiert. Sie reichte im März Popularklage ein.
«Während viele Betriebe normal arbeiten lassen und die Bundesliga spielt, werden grundlegende Verfassungsorgane einfach ausgehebelt», hatte Linken-Landeschef Ates Gürpinar damals dazu gesagt. «Das ist ein Desaster: Insbesondere in der Krise ist die demokratische Kontrolle wichtig.»
Die Richter gaben der Klägerin recht. Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit folge in der Demokratie das Gebot, die gewählten Abgeordneten unter anderem bei der Ausübung ihrer Rechte gleich zu behandeln, was ebenso für Gemeinderatsmitglieder gelte, sagten die Richter. Die in der geänderten Gemeindeordnung enthaltenen Bestimmungen stellten eine schwerwiegende Durchbrechung des Grundsatzes der Wahlgleichheit dar.
Diese ließe sich nur rechtfertigen, wenn sie zwingend erforderlich wäre, um die vom Gemeinderat wahrgenommenen Aufgaben auch in der Pandemie zu gewährleisten. Es kämen aber etwa Hybridsitzungen, bei denen ein Teil der Gemeinderatsmitglieder der Präsenzsitzung per Ton-Bild-Übertragung zugeschaltet ist, als milderes Mittel in Betracht.
Der bayerische Verfassungsgerichtshof betonte, dass für bereits gefasste Beschlüsse solcher verkleinerten Ausschüsse die nun getroffene Entscheidung keine Auswirkungen habe. So sollen Rückabwicklungen vermieden werden.
© dpa-infocom, dpa:210610-99-942736/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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