Land muss Infos zu Pflanzenschutzmittel herausgeben
Die gewünschten Informationen, auf die Landwirtschaftsbehörden immer Zugriff hätten, müssten zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon vorhanden sein, erläuterte das Gericht. Für die Zukunft könnten keine Auskünfte verlangt werden - diese Klarstellung sei ein Erfolg für die Berufung des Landes.
Infolge der Entscheidung der Mannheimer Richter muss das Land einem Naturschutzverband und einem Wasserzweckverband Informationen der Landwirte zugänglich machen. Die Bauern sind dazu verpflichtet, den Einsatz der Mittel zu dokumentieren.
Die Revision wurde in den fünf Verfahren jeweils nicht zugelassen. Dies kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angefochten werden (10 S 1348/20, 10 S 2060/20, 10 S 2422/20, 10 S 3972/20 und 10 S 1421/21).
© dpa-infocom, dpa:210609-99-927022/3
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