Deutschland einig mit Frankreich

9. Juni 2021 ©
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Berlin (dpa) - Deutschland hat sich mit Frankreich auf einen neuen Weg zur Rücknahme von Castoren mit hochradioaktivem Atommüll geeinigt.
Wie aus einem gemeinsamen Informationspapier von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium hervorgeht, sollen bis 2024 drei bis fünf Behälter mit hochradioaktiven Atomabfällen aus dem französischen La Hague ins baden-württembergische Zwischenlager Philippsburg zurückgeführt werden. Damit wäre der Rücktransport aller Atomabfälle, die Deutschland aus Frankreich zurücknehmen muss, abgeschlossen. Die Einigung soll den Ministerien zufolge an diesem Donnerstag im Plenum beschlossen werden.
Der ursprüngliche Plan sah eine Rückführung von 157 Behältern mit mittelradioaktivem Material aus der französischen Anlage La Hague vor. Fünf Castorbehälter mit mittelradioaktiven Abfällen sollten ursprünglich ins Zwischenlager Philippsburg und 152 Behälter mit mittelradioaktiven Metallresten von aufgearbeiteten Brennelementen ins Zwischenlager Ahaus in Nordrhein-Westfalen zurück. Diese Lösung sei aber «aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der dafür vorgesehenen Behälterbauart TGC27» nicht realisierbar gewesen und hätte eine zeitliche Verzögerung des Transports bis in die 40er Jahre zur Folge gehabt, erklären die Ministerien. Nun sollen, anders als zunächst vorgesehen, 152 Behälter mit radioaktiven Metallresten doch in Frankreich bleiben. Dafür sollen neben den Castortransporten nach Philippsburg noch 30 leere Brennelemente-Transportbehälter ins deutsche Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Auch das ist Teil der Einigung.
Hintergrund für den Handlungsbedarf und das seit Jahren andauernde Ringen um eine Lösung ist eine völkerrechtliche Vereinbarung, nach der Deutschland seinen im Ausland wiederaufgearbeiteten Atommüll zurücknehmen muss. Das gilt auch für die Abfälle, die noch heute in den Wiederaufbereitungsanlagen im französischen La Hague und im britischen Sellafield lagern.
Deutschland nehme damit in der Summe die gleiche Radioaktivität aus Frankreich zurück wie ursprünglich vereinbart, heißt es weiter. Frankreich erhält einen finanziellen Ausgleich. Dieser Ausgleich setzt sich demnach aus privaten und staatlichen Mitteln zusammen. Sowohl die deutschen Energieversorger als auch der staatliche Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (Kenfo) seien an den Ausgleichszahlungen beteiligt. Wie hoch die jeweiligen Mittel ausfallen, blieb zunächst unklar.
© dpa-infocom, dpa:210609-99-925824/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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