Mordurteil gegen fünffachen Vater rechtskräftig
9. Juni 2021
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9. Juni 2021
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Karlsruhe (dpa/lni) - Es bleibt dabei: Wegen Mordes an seiner Ehefrau muss ein Ehemann und fünffacher Vater aus Oldenburg lebenslang in Haft.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf nach Mitteilung vom Mittwoch die Revision des 38-jährigen Angeklagten, das Urteil des Landgerichts Oldenburg ist damit rechtskräftig (Az. 3 StR 140/21).
Der Mann aus Afghanistan war 2015 nach Deutschland gekommen und hatte drei Jahre später Frau und Kinder nachgeholt. Als die Ehefrau sich von ihm trennen wollte, misshandelte er sie. Im Juli 2020 schlug er sie mit einem Cricketschläger so schwer, dass sie an einem Schädel-Hirn-Trauma starb.
Das Landgericht habe dies zurecht als Mord aus niederen Beweggründen gewertet, befand der Bundesgerichtshof. Einen Rechtsfehler gebe es in dem Urteil vom Dezember 2020 nicht. Die fünf minderjährigen Kinder waren vom Jugendamt in Obhut genommen worden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH