Ordensschwester fechtet Kirchenasyl-Urteil an
9. Juni 2021
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9. Juni 2021
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Würzburg (dpa) - Nach der Verurteilung wegen der Gewährung von Kirchenasyl in Unterfranken ficht neben der angeklagten Ordensschwester auch die Staatsanwaltschaft das Urteil an.
Statt einer Verwarnung sei eine «mögliche Geldstrafe» das Ziel, sagte ein Sprecher am Mittwoch.
Auch die Verteidigung wehrt sich gegen das Urteil und will einen Freispruch der Schwester erreichen. Ob Berufung oder Revision eingelegt werde, hätten beide Seiten noch nicht angegeben, sagte ein Sprecher des Amtsgericht Würzburg.
Gegen die Ordensschwester wurde vergangenen Mittwoch wegen «Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt» eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt vor dem Amtsgericht Würzburg ausgesprochen (Az.: 7 Cs 892 Js 4950/20). Als Auflage soll die 38-Jährige 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Sollte sie in den nächsten zwei Jahren weiteres Kirchenasyl gewähren oder eine andere Straftat begehen, drohen ihr zusätzliche 600 Euro Geldstrafe und ein neues Strafverfahren.
Eine Verwarnung sei nach dem Gesetz nur möglich, wenn die Täterin einsichtig sei, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dass die Ordensschwester erneut Kirchenasyl gewähren könnte, sei nicht ausgeschlossen. Im Plädoyer forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Klosters Oberzell bei Würzburg hatte zwei geflüchteten Frauen Kirchenasyl gewährt, um sie nach eigenen Angaben vor Zwangsprostitution und Menschenhandel zu bewahren. Weil sie einen Strafbefehl nicht akzeptierte und Einspruch einlegte, kam es am vergangenen Mittwoch zum Prozess. Die Ordensschwester berief sich vor Gericht auf ihr Gewissen und ihren Glauben.
Die Verwarnung mit Strafvorbehalt bezieht sich nur auf einen der beiden vorgeworfenen Fälle. Der andere Fall wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen offener Fragen vorläufig eingestellt.
© dpa-infocom, dpa:210609-99-922311/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH