Polizisten haben Recht am eigenen Bild

8. Juni 2021 ©
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Bonn (dpa/lnw) - Gesichter von Polizisten, die bei Routineeinsätzen gefilmt werden, müssen nach Auffassung des Bonner Landgerichts unkenntlich gemacht werden, wenn diese Bilder ins Netz gestellt werden.
Das hat das Gericht am Dienstag entschieden und einen Youtuber zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Eine Berufungskammer änderte damit ein Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 10. Februar 2021 ab, das den Angeklagten vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht freigesprochen hatte.
Der 32-jährige Student betreibt einen Youtube-Kanal, auf dem er Videos von Polizei-, Feuerwehr- und Rettungsdiensteinsätzen verbreitet. Mehrere Polizeibeamte hatten ihn angezeigt, nachdem sie während ihrer Arbeit gefilmt und ihre Gesichter für die Veröffentlichung nicht gepixelt worden waren.
Die Berufungskammer stellte nun fest, dass Polizisten ein Recht am eigenen Bild haben. Ausnahmen seien zeitgeschichtlich relevante Geschehnisse oder Bilder, die zum Beispiel Polizeigewalt dokumentierten. Der Richter nannte die Videos von Routineeinsätzen etwa bei kleinen Verkehrsunfällen «völlig banale Bildbeiträge», die redaktionell nicht bearbeitet worden seien und nicht der grundgesetzlich verbürgten Pressefreiheit unterlägen.
Wegen des Besitzes von kinderpornografischen Dateien war der Angeklagte vom Amtsgericht zudem zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Die 206 Dateien, die bei Hausdurchsuchungen gefunden worden waren, zeigen schweren Kindesmissbrauch von Mädchen zwischen 6 und 12 Jahren. Dieses Urteil wurde von der Berufungskammer bestätigt.
© dpa-infocom, dpa:210608-99-913898/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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