CDU-Fraktion für weitere Kennzeichenerfassung auf Straßen
Dagegen solle bei der Verabschiedung einer neuen Strafprozessordnung (StPO) am Donnerstag im Bundestag der Einsatz von Kesy nur noch im Fahndungsmodus erlaubt werden, sagte Redmann. Dabei prüft das System lediglich, ob das erfasste Kennzeichen im Fahndungssystem vorhanden ist. Redmann forderte die Brandenburger SPD auf, sich dafür einzusetzen, dass auch der Betrieb im Aufzeichnungsmodus gestattet sei.
Das Brandenburger Justizministerium hatte eine entsprechende Ergänzung des Passus in der Strafprozessordnung im Bundesrat angeregt. Dem sei die Bundesregierung aber nicht gefolgt, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Die Befugnis zum Einsatz von Kesy zu Ermittlungszwecken ist in der StPO bislang nicht ausdrücklich geregelt.
Die Brandenburger Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte die massenhafte Speicherung von Autokennzeichen von überwiegend unbeteiligten Bürgern auf wichtigen Verbindungsstraßen massiv kritisiert. Kritik war auch von den Grünen, der Linken und der nicht im Parlament vertretenen Piratenpartei gekommen. Daraufhin hatte die Polizei angekündigt, die Daten nur noch höchstens drei Monate lang zu speichern.
© dpa-infocom, dpa:210608-99-911732/2
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