Gentges gegen Videos von Prozessen
5. Juni 2021
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5. Juni 2021
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Stuttgart (dpa/lsw) - Videoübertragungen aus den Gerichtssälen schließt die neue baden-württembergische Landesjustizministerin Marion Gentges (CDU) zumindest für Strafprozesse aus.
Sie sieht allerdings Möglichkeiten, Kameras häufiger in anderen Bereichen der Justiz oder in den internen Abläufen einzusetzen. «In der Pandemie ist die Überzeugung gewachsen, dass da auch in der Justiz vieles geht», sagte Gentges der Deutschen Presse-Agentur. «Die Berührungsängste sind verschwunden, wenn es um Digitales geht.»
Es werde bereits virtuell bei den Arbeitsgerichten verhandelt, wenn es um Gütetermin gehe. «Das ist eines dieser Dinge, die das Gericht auch perspektivisch per Videokonferenz machen kann», sagte Gentges. «Das spart auch allen Beteiligten viel Zeit.»
Außerdem könne die Kamera als Ergänzung in dem einen oder anderen Verfahren eingesetzt werden. «Schon heute lassen sich Zeugen durch einen Richter vernehmen, das Video wird aufgezeichnet, um ihnen später unter Umständen auch mal den Gang in die Hauptverhandlung zu ersparen», sagte Gentges. Möglich sei das auch, wenn sich ein Zeuge zum Beispiel an einem weit entfernten Ort aufhalte. «Da gibt's vielleicht Möglichkeiten, ihn zunächst einmal über Video zu vernehmen, um dann zu entscheiden, ob man ihn in Präsenz braucht.»
Die persönliche Kommunikation sei hingegen zum Beispiel bei Strafprozessen äußerst wichtig. Dort zähle auch die Mimik, dort gebe es Reaktionen, sagte Gentges. «Es braucht diese unmittelbare Begegnung. Der Richter muss den mutmaßlichen Täter erleben, um sich eine Überzeugung zu bilden. Gerade im Strafverfahren halte ich das für sehr, sehr wichtig.» Übertragungen von normalen Gerichtsprozessen in die Öffentlichkeit zum Beispiel über Fernsehsender schließt Gentges aus.
Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte dürfen in Deutschland gesetzlich auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden. Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen war im Sommer 2017 «moderat» gelockert worden. Der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte nach der Entscheidung aber auch betont: «Wir werden aus dem Gerichtssaal keine Showbühne machen.» Eine Übertragung durch die Medien hänge in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts ab.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH