Geiselnahme und Flucht aus Psychiatrie
Laut Gericht haben der drogensüchtige 44-Jährige und ein Mittäter (37) Ende Mai 2020 zwei Pfleger mit Messern bedroht und einen der Pfleger gezwungen, sie aus der streng gesicherten Anlage zu bringen. Die Männer saßen wegen ihrer Drogensucht im sogenannten Maßregelvollzug in der Anstalt am Niederrhein. Der Angeklagte war laut Bundeszentralregister 17 Mal vorbestraft, meist wegen Drogendelikten und Beschaffungsdiebstählen.
Die Ausbrecher flohen laut Gericht mit dem gestohlenen Auto des Pflegers in einer nächtlichen Fahrt über Holland bis Aachen. Dort hatte die Polizei die Flüchtigen am folgenden Tag, dem 26. Mai 2020, aufgespürt. Der 44-Jährige hatte sich unmittelbar vor der Festnahme von seinem Begleiter getrennt und war ganz in der Nähe überwältigt worden, nachdem ihn ein Polizeihund attackiert und gebissen hatte.
Auslöser für die Flucht sei bei dem 44-Jährigen ein Gerichtsbeschluss gewesen, dass er nach seinem Maßregelvollzug zur Drogenentgiftung wegen zweier alter Straftaten wieder in reguläre Haft kommen sollte, hatte die Anwältin im Prozess betont. Das habe ihn völlig aus der Bahn geworfen, weil er keine Perspektive mehr gesehen habe. Er habe daraufhin auch damit begonnen, heimlich verdünntes Desinfektionsmittel zu trinken, das aus hochkonzentriertem Alkohol besteht.
Am Abend des Ausbruchs habe er das Gefühl gehabt, keine Kraft mehr zu haben, hatte der groß gewachsene Angeklagte mit Glatzkopf und auffälligen Nackentattoos vor Gericht berichtet. «Wenn Du gehen möchtest, nimm mich mit», habe er zu seinem später getöteten Mitpatienten gesagt. «Dann gehen wir sofort», habe dieser erwidert.
Die beiden Männer betraten laut Gericht gegen 22.20 Uhr den Aufenthaltsraum der beiden Nachtschicht-Pfleger. Sie hätten sie mit einem selbst gebastelten Rasierklingen-Messer und einem Küchenmesser bedroht. Einen Pfleger sperrte der 44-Jährige in einen Raum ein, wie er vor Gericht zugab. Den anderen zwang er, den Pförtner unter einem Vorwand zum Öffnen der Sicherheitsschleuse zu bringen. «Wenn sich die Schleuse nicht öffnet, überlebst Du das nicht», hatte der Angeklagte dabei gedroht.
© dpa-infocom, dpa:210604-99-866709/2
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