Lockerungen können bei Corona-Ausbrüchen bestehen bleiben

4. Juni 2021 ©
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Bei Corona-Ausbrüchen in Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können die Lockerungen in Regionen bestehen bleiben - auch wenn die Neuinfektionen dadurch die entsprechenden Grenzwerte wieder übersteigen.
Die entsprechende Regelung ist Teil der neuen Coronaschutz-Verordnung, die am Freitag veröffentlicht wurde.
In der neuen Fassung wird von «einem klar abgrenzbaren Infektionsgeschehen» gesprochen, bei dem «eine Ausbreitung nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund der wirksamen Kontaktnachverfolgung nicht zu erwarten» ist. In solch einem Fall könne das Gesundheitsministerium von der Ausweisung der höheren Inzidenzstufe absehen.
Im Kreis Soest zog die entsprechende Regelung bereits: Nachdem durch einen Corona-Ausbruch in der JVA Werl die Sieben-Tage-Inzidenz über den Wert von 35 stieg, klammerte das Ministerium laut Kreis diese Fälle aus - weshalb im Kreis weiter die großen Lockerungen der Kategorie 1 gelten.
© dpa-infocom, dpa:210604-99-865802/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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