Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister anheben

3. Juni 2021 ©
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Erfurt (dpa/th) - Die Thüringer CDU-Fraktion hat sich erneut dafür ausgesprochen, die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte anzuheben.
Einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes diskutierten die Abgeordneten des Thüringer Landtages am Donnerstag im Parlament. Die CDU-Fraktion hatte einen ähnlichen Vorstoß schon einmal im Jahr 2017 unternommen - erfolglos.
Nach den aktuell gültigen Regeln liegt die Altersgrenze für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte bei 65 Jahren. Demnach kann nicht mehr gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der Vorschlag der CDU-Fraktion zielt darauf ab, diese Altersgrenze auf 67 zu erhöhen.
Der CDU-Abgeordnete Raymond Walk argumentierte, dass es auf anderen Ebenen durchaus Regierungschefs gebe, die ihr Amt ausübten, obwohl sie teils deutlich älter als 65 seien. Als Beispiel nannte Walk unter anderem Thüringens Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Linke, 65) und US-Präsident Joe Biden (78). «Die Wahl müssen die Bürger haben. Bei ihnen muss die Entscheidung liegen, wer gewählt wird», sagte Walk.
Die Linke-Fraktion signalisierte, dass sie den CDU-Vorschlag ablehnend gegenüber steht.
Die FDP-Fraktion reichte einen eigenen Gesetzentwurf zu dem Thema ein. Unter anderen fordert sie darin, dass die Adressen von Bewerbern bei Kommunalwahlen nicht mehr veröffentlicht werden müssen - auch, um Straftaten gegenüber Kommunalpolitikern einzudämmen.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte, Kommunalpolitiker seien häufig Opfer von Bedrohungen, Beschimpfungen oder anderen Straftaten. Für ihren passiven Schutz spiele auch die Adressangabe eine Rolle. Er zeige sich daher für den Vorschlag offen. Beide Gesetzentwürfe wurden in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
© dpa-infocom, dpa:210603-99-847810/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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