Behörde geht von Schuldunfähigkeit aus
2. Juni 2021
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2. Juni 2021
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Altenkirchen (dpa/lrs) - Zwei Monate nach der Tötung einer älteren Frau durch ihren Sohn geht die Staatsanwaltschaft von einer psychisch bedingten Schuldunfähigkeit des mutmaßlichen Täters aus.
Der 62-Jährige aus Altenkirchen befinde sich nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern in einer geschlossenen Psychiatrie, teilte die Anklagebehörde in Koblenz am Mittwoch mit. Grundlage für diese Entscheidung sei ein psychiatrisches Gutachten.
Der geständige Mann soll am Abend des Ostermontags seine 81 Jahre alte Mutter in einem von beiden bewohnten Mehrfamilienhaus in Altenkirchen mit einem Hammer und einem Messer an Kopf und Hals attackiert und so getötet haben. Zuvor hatte es laut Staatsanwaltschaft «Spannungen und Belastungen im privaten Bereich» gegeben. Er wurde kurz nach der Tat festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht Koblenz eine so genannte Antragsschrift eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass der Deutsche in der Psychiatrie untergebracht wird. Einen Termin zur Verhandlung gab es zunächst noch nicht.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH