Polizistin rechtswidrig gefilmt

1. Juni 2021 ©
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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil sie im Einsatz gefilmt und das entsprechende Video auf der Internetplattform Youtube hochgeladen wurde, hat eine Polizistin Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az. 13 U 318/19). Die Aufnahmen in der Bremer ÖVB-Arena hätten das Persönlichkeitsrecht der Beamtin verletzt, zumal diese zu rein kommerziellen Zwecken angefertigt worden seien, heißt es in der Stellungnahme des Gerichts vom Dienstag. Die Klägerin war im Zusammenhang mit einer angekündigten Demonstration ohne ihr Wissen und auch ohne ihre Einwilligung gefilmt worden.
Die Aufnahmen seien in einem Musikvideo zu Werbezwecken verwendet und auf Youtube über 150.000 Mal aufgerufen worden. Etwa zwei Sekunden lang sei die Beamtin darin in Zeitlupe zu sehen gewesen. Nachdem die Frau erfolgreich eine Abmahnung angestrengt hatte, seien die Aufnahmen unkenntlich gemacht worden. Das Landgericht in Darmstadt hatte der Klägerin eine Entschädigung von 5000 Euro zugesprochen. Die vor dem Oberlandesgericht eingelegte Berufung gegen dieses Urteil hatte für die Hersteller des Musikvideos jedoch insofern Erfolg, als die Höhe der Entschädigung auf 2000 Euro reduziert wurde. Dabei wurde die Reichweite des Musikvideos und die Kürze der Darstellung berücksichtigt, wie es von den Frankfurter Richtern hieß.
Diese bestätigten aber auch, dass die Klägerin wegen schwerwiegender Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts Anspruch auf Entschädigung habe. Die Verbreitung beziehungsweise Zurschaustellung der Aufnahmen sei rechtswidrig erfolgt. Es sei kein Grund erkennbar, der im Rahmen einer öffentlichen Meinungsbildung «auch nur ansatzweise die persönliche Identifizierbarkeit der Klägerin erforderlich machen könnte». Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
© dpa-infocom, dpa:210601-99-821618/3
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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