Bub ertrinkt bei Rudertraining

1. Juni 2021 ©
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Starnberg (dpa/lby) - Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Buben vor Gericht verantworten.
Am 21. Juni beginnt der Prozess gegen sie, wie das Amtsgericht Starnberg bestätigte. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen.
Was genau am 19. April 2015 geschah, als der Ruderanfänger allein auf dem See unterwegs war, ist bis heute nicht ganz geklärt. Abseits der Gruppe kenterte er und ertrank.
Die beiden Leiter hatten an jenem Apriltag 2015 mit 20 Kindern ein Training absolviert. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge mit viel Wind und Wellen schwierig. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug in einem Einer-Rennboot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er im acht Grad kalten Wasser.
Das Fehlen des Buben wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt. Die Eltern sind Nebenkläger - und fordern seit langem, dass sich die beiden Betreuer in einem Strafprozess verantworten müssen.
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Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten dagegen Beschwerde ein. Das Landgericht München II als zuständige Beschwerdekammer hob daraufhin den Beschluss des Amtsgerichts zur Einstellung des Verfahrens auf und verfügte, dass die Akten wieder nach Starnberg übersandt werden. Damit lag der Ball wieder beim Amtsgericht, das sich nun erneut mit dem Tod des Jungen befassen muss.
© dpa-infocom, dpa:210601-99-814558/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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