Justizministerin will Häuser des Jugendrechts ausbauen

28. Mai 2021 ©
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Pforzheim (dpa/lsw) - Baden-Württemberg etabliert weitere Häuser des Jugendrechts: Justizministerin Marion Gentges (CDU) strebt einen möglichst flächendeckenden Ausbau an.
Die Häuser kümmern sich um Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die Straftaten begangen haben. In ihnen arbeiten Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe unter einem Dach - die Institutionen, die an einem Jugendstrafverfahren beteiligt sind.
«Für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität ist die schnelle und konsequente staatliche Reaktion auf das kriminelle Verhalten jugendlicher Menschen ebenso ausschlaggebend, wie das Bemühen, den jungen Straftätern rechtzeitig und zielgerichtet Chancen für ein weiteres straffreies Leben zu eröffnen», sagte die Ministerin der Deutschen Presse-Agentur. Beides gelinge durch das enge Zusammenwirken aller Beteiligten leichter.
Der geplante Ausbau der Häuser des Jugendrechts ist schon im grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgehalten. Mit den Institutionen war Baden-Württemberg Vorreiter. Und das Land ist Gentges zufolge auch heute bundesweit an der Spitze. Das erste Haus des Jugendrechts wurde 1999 in Stuttgart-Bad Cannstatt eingerichtet. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg sieben davon: in Stuttgart-Bad Cannstatt, Mannheim, Pforzheim-Enzkreis, Karlsruhe, Heilbronn, Ulm und Offenburg. Als nächstes geplant sind Häuser in Ludwigsburg und Villingen-Schwenningen.
Im Jahr 2019 wurden von den baden-württembergischen Gerichten 13 306 (2018: 12 781) Jugendliche (14- bis 17-Jährige) und Heranwachsende (18- bis 20-Jährige) verurteilt. Jungen Menschen müssten Grenzen bei Verstößen schnell und wirksam gesetzt werden, so das Ministerium. Dies gelinge, wenn die staatliche Reaktion auf die Tat auf dem Fuß folge. Staatsanwaltschaften und Gerichte würden deshalb Verfahren in Jugendstrafsachen möglichst schnell erledigen.
Zu den Programmen, die weitere Straftaten verhindern und junge Menschen wieder auf den rechten Weg bringen sollen, gehören die Häuser des Jugendrechts. Sie organisieren zum Beispiel Putz- und Anti-Graffiti-Aktionen oder Anti-Aggressionstrainings. Straffällig gewordene Jugendliche können von der Justiz aufgebrummte Arbeitsstunden auch im Wald abarbeiten, wie diesen Freitag bei einer Aktion des Pforzheimer Haus des Jugendrechts. Die Aufgabe: Auf kahlen Flächen, die durch Stürme oder Ungezieferbefall entstanden sind, Baumreste aufsammeln und zu Haufen schichten, die dann von der Forstbehörde abtransportiert werden. So «geputzt» kann der Bereich später wieder aufgeforstet werden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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