Anbieter von «Auto-Abos» müssen CO2-Ausstoß angeben
Bei einem «Auto-Abo» zahlt der Kunde einen monatlichen Festbetrag und bekommt dafür ein Auto gestellt. Die beklagte Firma hatte argumentiert, sie falle nicht unter die Pkw-EnVKV, weil es sich bei dem Abo nicht um eine Form des Leasings handle.
Das sah das Gericht anders. Auch wenn es Unterschiede zum klassischen Leasing gebe, müsse das Unternehmen - genau wie Leasinganbieter - die geforderten Angaben machen. Sinn und Zweck der Verordnung sei es zudem, dass beim Erwerb eines neuen Pkws auf den Verbrauch und die CO2-Emissionen geachtet werden soll, teilte das Gericht mit.
Es führte auch Gründe des Verbraucherschutzes an: Denn wenn Kunden des «Auto-Abos» neben der monatlichen Abogebühr außer für das Waschen und Tanken des Wagens keine weiteren Kosten tragen müssten, komme dem Kraftstoffverbrauch - und den in aller Regel damit einhergehenden CO2-Emissionen des Fahrzeugs - eine entscheidende Rolle zu.
© dpa-infocom, dpa:210527-99-764454/3
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