Ende der Corona-Zwangspause
Als Voraussetzung für diesen Schritt müssen in einer Stadt oder einem Landkreis die Corona-Zahlen an fünf Werktagen nacheinander unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Ansteckungen pro 100 000 Einwohnern liegen. Die nächtliche Ausgangssperre fällt auch weg. Jedoch gilt weiterhin ein Alkoholkonsumverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen zwischen 22.00 Uhr bis um 06.00 Uhr des Folgetags.
Doch es haben noch nicht alle Restaurants, Gaststätten und Bars sofort offen. Ein Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg sagte, dass der Südwesten als einziges Bundesland im ersten Öffnungsschritt auch die Öffnung von Gastronomie-Innenräumen unter Auflagen erlaube, helfe vielen Betrieben sehr. «Viele könnten ohne diese Möglichkeit gar nicht aufmachen, weil ein kostendeckender Betrieb mit wenig Außenplätzen nicht möglich ist.» Manche Wirte bieten auch eigene Testmöglichkeiten für ihre Gäste an.
© dpa-infocom, dpa:210527-99-761665/2
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