Keine Entscheidung zu Fahrverboten in drei Städten

26. Mai 2021 ©
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Leipzig (dpa) - Mit der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Kiel, Hamburg und Ludwigsburg hat sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten auf eine entsprechende Änderung in den Luftreinhalteplänen der Städte geklagt.
Nach mehr als sechsstündiger Verhandlung war zunächst noch unklar, ob es am Mittwoch noch eine Entscheidung gibt. Der Vorsitzende des 7. Senats wollte am Abend mitteilen, ob ein Urteil verkündet oder ein Verkündungstermin an einem anderen Tag angesetzt wird.
In den Vorinstanzen waren die Umweltverbände in allen drei Fällen erfolgreich. An bestimmten Messstationen in den drei Städten wurde demnach seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. In Kiel geht es um den Theodor-Heuss-Ring, in Hamburg um die Habichtstraße und in Ludwigsburg um die Friedrichstraße. Diese Messstation ist inzwischen aber verlegt auf die Schlossstraße.
Die Städte hatten zwar weitere Maßnahmen angekündigt, die Verbesserungen bringen sollten, den Gerichten ging dies aber zu langsam. Durch zusätzliche Diesel-Verkehrsverbote könnten die Grenzwertüberschreitungen schneller abgebaut werden, hieß es. Die Gerichte hatten jedoch die Revision in Leipzig zugelassen.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter müssen nun entscheiden, ob die Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden müssen.
«Wir wollen Fahrverbote abwenden, weil wir die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen einhalten können», erläuterte Michael Ilk, Bürgermeister für Mobilität in Ludwigsburg, am Rande der Verhandlung in Leipzig. Dazu gehörten Tempolimits, Hybridbusse, Ausbau der Radwege sowie weniger Fahrstreifen für Autos. «Überdies würden Fahrverbote vor allem diejenigen treffen, die sich nicht unbedingt hochmoderne Autos leisten könnten und zu extremen Randzeiten zur Arbeit müssten.»
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 den Weg für Fahrverbote in Deutschland frei gemacht. Fahrverbote seien grundsätzlich zulässig, müssten aber verhältnismäßig sein, hatten die obersten Verwaltungsrichter damals entschieden. Zwei Jahre später hatte der gleiche Senat aber auch festgestellt, dass bei geringen Überschreitungen der Grenzwerte auf Fahrverbote verzichtet werden kann. Wenn mit anderen Mitteln die Einhaltung des Grenzwerts in Kürze absehbar sei, dann könnten Verkehrsverbote unverhältnismäßig sein, hieß es.
© dpa-infocom, dpa:210526-99-752408/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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