Kein Technikdefekt bei Autoattacke auf Umzug
Laut dem Sachverständigen hätte der Vorfall vermieden werden können, selbst wenn ein Fahrfehler seitens des Tatverdächtigen vorgelegen hätte. Der Fahrer hätte demnach bremsen oder das Fahrzeug von der Menschenmasse weg lenken können. Laut seinen Berechnungen betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit des Tatfahrzeugs 50 bis 60 Stundenkilometer. Hätte der Fahrer nach dem ersten Zusammenstoß mit einem der Opfer gebremst, so der Sachverständige, wäre er vor seinem Endstandort in 63 Metern Entfernung zum Stehen gekommen.
Der Angeklagte soll am 24. Februar 2020 in eine Zuschauermenge und den Umzug gefahren sein. Dabei erlitten 90 Menschen, darunter zahlreiche Kinder, teils schwere Verletzungen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft dem 30-Jährigen 91-fachen versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung in 90 Fällen und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor. Das Tatmotiv ist bislang völlig unklar. Der Angeklagte hat sich gegenüber den Ermittlern seit seiner Festnahme nach der Tat nicht geäußert.
© dpa-infocom, dpa:210520-99-676902/2
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