Verteidigung will Jugendstrafe
19. Mai 2021
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19. Mai 2021
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Dresden (dpa/sn) - Im Dresdner Prozess wegen des tödlichen Angriffs auf zwei Touristen hat die Verteidigung eine Verurteilung des Angeklagten nach Jugendstrafrecht gefordert.
Nach seiner Überzeugung handelt es sich bei Abdullah A. noch um einen jungen Menschen, der über drei Jahre in staatlicher Obhut war, sagte Rechtsanwalt Peter Hollstein am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden.
Der angeklagte Syrer soll zwei Männer aus Nordrhein-Westfalen wegen radikal-islamistischer Gesinnung am 4. Oktober 2020 von hinten niedergestochen haben. Ein 55-Jähriger starb, sein Lebenspartner überlebte nur knapp.
Die eigentlich mit einer Jugendstrafe verbundene «Nachreife durch Erziehung» habe so nicht stattgefunden, vielmehr sei sein Mandant weggesperrt und allein gelassen worden, argumentierte Hollstein. Die Tat sei rechtlich als Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zu beurteilen, «aber ich denke nicht, dass der Senat ihn als Erwachsenen bestrafen kann». Das Urteil soll an diesem Freitag verkündet werden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH