Karlsruhe weist Klage zu staatlichem Zugriff auf Daten ab
Bestandsdaten sind alle «festen» Daten zu einem Telefon- oder Internetanschluss, wie Name, Geburtsdatum und Rufnummer. Polizei, Bundeskriminalamt und die deutschen Nachrichtendienste dürfen solche Daten unter bestimmten Bedingungen zur Strafverfolgung und Terrorabwehr abfragen. Einzelne Verbindungen oder Kommunikationsinhalte (Verkehrsdaten) sind vor Zugriff geschützt.
In wichtigen Entscheidungen von 2012 und 2020 hatte Karlsruhe in diesem Bereich schon zweimal Nachbesserungen verlangt, damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis gewahrt bleiben. Im Bund sind deshalb Anfang April Neuregelungen in Kraft getreten. Mit diesen reformierten Vorschriften hat der nun veröffentlichte Beschluss nichts zu tun.
Die sechs Kläger hatten angeführt, dass sie das Internet beruflich wie privat sehr intensiv nutzten und sich beispielsweise über das Nachrichtenportal des «Spiegel» auf dem Laufenden hielten. Das war für eine Verfassungsbeschwerde zum behördlichen Zugriff auf Nutzungsdaten aber zu wenig. Grundvoraussetzung ist, dass man «selbst, gegenwärtig und unmittelbar» in eigenen Rechten verletzt ist. Das sahen die Richter hier nicht gegeben. Ein Teil der Regelungen war außerdem zu spät beanstandet worden.
© dpa-infocom, dpa:210519-99-658961/2
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