Prozess gegen Heikendorfer Panzer-Besitzer startet Ende Mai
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten den Angaben zufolge vor, unerlaubt im Besitz eines Panzers vom Typ Panther, eines Torpedos, eines Mörsers vom Kaliber 5 Zentimeter sowie einer Flugabwehrkanone vom Kaliber 8,8 Zentimeter gewesen zu sein. Daneben soll er unerlaubt im Besitz mehrerer Kleinwaffen und von Munition gewesen sein.
Die Strafkammer wies im Eröffnungsbeschluss darauf hin, dass sie den Fall mit «anderer rechtlicher Würdigung» zugelassen habe. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, handle es sich nach den vom Gericht eingeholten Gutachten bei dem Panzerkampfwagen, dem Torpedo und dem Mörser vom Kaliber 5 Zentimeter «nicht um Kriegswaffen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes», weil diese nicht mehr als solche einsatzfähig seien; bei der Flugabwehrkanone dürfte es sich dagegen nach wie vor um eine Kriegswaffe handeln.
© dpa-infocom, dpa:210518-99-645728/2
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