BGH verkündet Urteil zur Miesbacher Sparkassenaffäre
18. Mai 2021
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18. Mai 2021
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Karlsruhe (dpa/lby) - Der Bundesgerichtshof verkündet heute sein Urteil zur sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre.
Die Karlsruher Richter haben geprüft, ob das Urteil des Landgerichts München II gegen Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und den früheren CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl stimmig ist oder abgeändert werden muss. (Az.: 1 StR 144/20)
Unter Bromme als Vorstandschef soll die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte mitfinanziert haben. In einem Fall gab es auch Geld für einen Schießstand in Tirol. Bromme und Kreidl waren als Hauptverantwortliche angeklagt.
Das Landgericht hatte den Ex-Sparkassenchef und den Ex-Landrat im April 2019 wegen Untreue zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Bromme und die Staatswaltschaft legten Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen fordert, möchte Bromme eine geringere Strafe.
Bei der mündlichen Verhandlung vor zwei Wochen ging es unter anderem um ein Projekt zum Schutz von Steinadlern, für das Geld an den Tiroler Landesjagdschutzverein geflossen war, sowie um teuren Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren Tausend Euro. Über die eine oder andere Episode mussten die Richter des ersten Strafsenats lachen. Einer der Anwälte Kreidls räumte ein, bei den Geschichten komme man sich vor «wie in einem Helmut-Dietl-Film».
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH