Lebenslang nach Brandstiftung mit zwei Toten rechtskräftig
17. Mai 2021
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17. Mai 2021
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Karlsruhe/Verden (dpa/lni) - Fünfeinhalb Jahre nach einer Brandstiftung im Kreis Verden mit zwei Toten ist die Verurteilung des Haupttäters zu lebenslanger Haft wegen Mordes rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des mittlerweile 48 Jahre alten Angeklagten (Az. 3 StR 157/20). Das Landgericht Verden habe in dem Wiederholungsverfahren von 2019 keine Rechtsfehler begangen, teilte der BGH am Montag mit.
Der Hausbesitzer hatte tief in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt. Im November 2015 stiftete er seinen jüngeren Halbbruder an, das Haus im Ort Riede in Brand zu stecken, um einen Versicherungsfall vorzutäuschen. Er täuschte dem Brandstifter vor, dass das Gebäude unbewohnt sei. Nach Angaben des BGH war ihm aber bewusst, dass sich im Obergeschoss eine Mieterin und deren Partner befanden. Die zwei starben an einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid.
In einem ersten Prozess 2016 war der Haupttäter zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig, der Fall musste 2019 neu verhandelt werden. Dieses Mal lautete das Urteil auf lebenslang wegen Mordes und Betruges.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH