Gericht lehnt Kosten für coronabedingt abgesagte Hochzeit ab

12. Mai 2021 ©
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Lüneburg (dpa/lni) - Im Streit um die Kosten für eine coronabedingt abgesagte Hochzeitsfeier im Raum Celle hat das Lüneburger Landgericht die Forderung nach Kostenerstattung abgelehnt.
Dem Paar könne es nicht zugemutet werden, sich in der Pandemie von einer großen Feier auf eine nicht einmal halb so große umzustellen, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Zudem habe ein Rücktrittsrecht bestanden. Die Klägerin in dem Zivilverfahren forderte die Zahlung einer Raummiete von 6000 Euro für die geplante Veranstaltung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann beim Oberverwaltungsgericht in Celle Berufung eingelegt werden.
Die Räumlichkeiten waren für eine Feier am 8. August 2020 für rund 120 Personen angemietet worden. Aufgrund der seinerzeit geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung waren private Feierlichkeiten mit Gästen nur bis maximal 50 Personen erlaubt. Die Beklagten kündigten daraufhin den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag und verweigerten die Zahlung der vereinbarten Miete. Ein Gütetermin scheiterte.
© dpa-infocom, dpa:210512-99-573675/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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