NRW will Kulturförderung an Honoraruntergrenzen knüpfen
12. Mai 2021
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12. Mai 2021
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Düsseldorf (dpa/lnw) - Landesförderungen für Kultureinrichtungen sollen in Nordrhein-Westfalen künftig an Honoraruntergrenzen geknüpft werden.
Das wird in einem neuen Kulturgesetzbuch verankert, das unter anderem auch Vorgaben für Festanstellungen macht.
Derzeit werde vor allem in der freien Kulturszene häufig gar nichts gezahlt - etwa für Ausstellungen - oder weit unter gesetzlichem Mindestlohn, kritisierte NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos) am Mittwoch in Düsseldorf.
Mit dem bundesweit ersten Kulturgesetzbuch, das sämtliche die Branche betreffenden rechtlichen Regelungen bündele, wolle die Landesregierung «deutlich machen, dass wir das auf Dauer nicht tolerieren können».
Der Gesetzentwurf war am Dienstag vom Landeskabinett gebilligt worden. Nach der für den Winter avisierten Verabschiedung im Landtag soll die Novelle zum Jahresbeginn 2022 in Kraft treten.
Demnach ist künftig bei allen Kulturförderungen des Landes eine Honoraruntergrenze zu beachten, die wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn erreicht. Für die Musikschulen wird eine Förderung sogar daran geknüpft, dass «in der Regel qualifizierte Lehrkräfte mit abgeschlossener musikalischer Fachausbildung und musikpädagogischer Qualifikation grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und tarifgebunden beschäftigt werden». Außerdem müssten sie regelmäßig fortgebildet werden.
«Falls in begründeten Ausnahmefällen Lehrkräfte dennoch im Honorarverhältnis beschäftigt werden, ist sicherzustellen, dass die Höhe der Honorare mindestens an die Stundensätze der entsprechenden Tarifverträge angeglichen wird», heißt es im Entwurf.
Das Kulturgesetzbuch sieht außerdem eine Verpflichtung zum Erhalt des Kunstbesitzes des Landes vor. Kunstschätze aus diesen Sammlungen dürften nicht versilbert werden, um Haushalte zu sanieren, erklärte die Ministerin. Außerdem verpflichte sich die Landesregierung, die Provenienzforschung zu fördern. Dabei würden neben der Erforschung des kolonialen Erbes auch Entziehungen in der Zeit der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR in den Blick genommen.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH