Neue Corona-Regeln ab Montag

9. Mai 2021 ©
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Dresden (dpa/sn) - Sachsen stellt den Bürgern im Freistaat bei sinkenden Corona-Zahlen mehr Freiheiten in Aussicht.
Dafür hat die Landesregierung eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die ab Montag bis zunächst Ende Mai gilt. Die Regeln der neuen Verordnung greifen allerdings nur dort, wo die Bundes-Notbremse nicht mehr gilt: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 liegt. Davon sind die meisten Regionen in Sachsen noch ein ganzes Stück entfernt - bis auf die beiden Großstädte.
ERLEICHTERUNGEN FÜR GEIMPFTE: Wer eine zweite Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, die mindestens 14 Tage zurückliegt, gilt als vollständig geimpft. Diese Menschen sowie Genesene (Nachweis durch einen mindestens 28 Tage alten PCR-Test) müssen künftig keinen negativen Test mehr vorzeigen, etwa beim Friseur oder Terminshopping. Sie werden mit negativ Getesteten gleichgestellt. Nach dem Bundestag hatte am Freitag der Bundesrat einer Lockerung der Regeln für vollständig Geimpfte und von Corona Genesene zugestimmt. Unter anderem fallen für sie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weg.
KONTAKTE: Bei einer Inzidenz von weniger als 100 neuen Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Dann dürfen sich drinnen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, draußen sind es zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bei Eheschließungen dürfen 20 Leute unter Auflagen dabei sein, bei Beerdigungen 30.
GASTRONOMIE UND TOURISMUS: Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen sind bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt - mit Kontakterfassung. Erst bei einem Wert unter 50 sind auch wieder Übernachtungen in Hotels und Pensionen möglich - aber nur mit Buchung, Test und Kontakterfassung. Auch ein Besuch im Biergarten ist bei einem stabilen Wert unter 100 möglich: Gastronomiebetriebe dürfen zumindest ihre Außenanlagen öffnen und rüsten sich in Dresden und Leipzig bereits dafür. Voraussetzung sind Terminvergabe und Kontakterfassung sowie ein Negativtest, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen.
KINOS UND MUSEEN: Open-Air-Veranstaltungen dürfen mit Auflagen wieder stattfinden, wenn die Ansteckungsquote stabil unter 100 liegt. Gleiches gilt für Kinos, Theater und Konzerthäuser und Museen und Galerien. Voraussetzung ist ein Negativtest, zudem muss die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden.
SPORT: Bis zu 20 Kinder und Jugendliche dürfen bei entsprechend niedrigen Infektionszahlen draußen in einer Gruppe trainieren, mit einem Negativtest ist auch Kontaktsport erlaubt. Fitnessstudios dürfen für kontaktlosen Sport und medizinisch notwendige Behandlungen öffnen. Sinkt die Inzidenz an fünf Werktagen in Folge unter 50, so ist kontaktfreier Sport auf Innen- und Außensportanlagen wieder ohne Auflagen möglich.
NACHVERFOLGUNG VON KONTAKTEN: Sachsen ermöglicht als erstes Bundesland den rechtssicheren Einsatz der Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktnachverfolgung beim Shoppen, bei Veranstaltungen und anderen Einrichtungen.
© dpa-infocom, dpa:210509-99-525673/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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