Ministerium will Teilnehmerzahl vereinheitlichen

7. Mai 2021 ©
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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Kultusministerium will nach einem Gerichtsbeschluss dafür sorgen, dass die erlaubte Teilnehmerzahl bei Bestattungen während der Corona-Pandemie für alle gleich ist.
Der Entscheidung zufolge dürfen zu Trauerfeiern in Reihen der evangelischen Kirche in Württemberg 100 statt der per Corona-Notbremse festgelegten 30 Gäste kommen. «Das Land arbeitet aktuell mit Nachdruck an einer Lösung, damit die Bestattungen aller Menschen in Baden-Württemberg hinsichtlich des Infektionsschutzes wieder gleich behandelt werden», erklärte ein Ministeriumssprecher dazu am Freitag in Stuttgart. «Es ist ja klar, dass dies einheitlich geregelt sein sollte.»
Man wolle sich mit allen Betroffenen über pragmatische, nachvollziehbare Maßnahmen austauschen. «Dieser Prozess ist im Gange», so der Sprecher. Hierbei würden auch Einschätzungen auf Bundesebene einbezogen, die es abzuwarten gelte.
Die Humanisten Baden-Württemberg, eine Weltanschauungsgemeinschaft konfessionsfreier und nichtreligiöser Bürger, kritisierten den Gerichtsbeschluss. «Wenn religiöse Veranstaltungen anders behandelt werden, widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz», sagte Andreas Henschel der Deutschen Presse-Agentur. Für die Humanisten als Körperschaft des öffentlichen Rechts müssten dieselben Regeln gelten wie für Religionen, sagte er.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte einem Eilantrag der Evangelischen Landeskirche in Württemberg stattgegeben (Az.: 16 K 2291/21), wonach auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 nicht die Bundesgrenze von höchstens 30 Trauernden gilt, sondern Landesrecht. Dieses sieht eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Menschen vor. Nach Meinung der Richter hat das Infektionsschutzgesetz bewusst Zusammenkünfte wie Bestattungen, die der Religionsausübung dienten, nicht denselben Beschränkungen wie säkularen Trauerfeiern unterworfen.
Der Beschluss vom 4. Mai gilt nach Angaben des Gerichts und des Ministeriums zunächst nur für die Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Ein Gerichtssprecher hatte aber gesagt, die Entscheidung dürfte auch auf andere religiöse Gruppen übertragbar sein.
© dpa-infocom, dpa:210507-99-510020/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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