20-Jähriger muss in Psychiatrie
7. Mai 2021
©
7. Mai 2021
©
Siegen (dpa/lnw) - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Seniors hat das Landgericht Siegen am Freitag eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Deutsche dem 74-jährigen Witwer mit einem Messer und einem Schraubenzieher auf grausame Weise tötete. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten auf Mord plädiert, das Gericht sah dagegen den Tatbestand des Totschlags als gegeben an.
Der 20-Jährige habe im August 2020 nicht aus Mordlust oder Habgier gehandelt, sondern in einem psychotischen Ausnahmezustand, befeuert durch einen angstlösenden und enthemmenden Drogenkonsum. Im Zeitraum der Tat sei der Beschuldigte als schuldunfähig zu sehen. Der Mann war auf der Suche nach Wertgegenständen und Drogen in das Haus seines Opfers eingedrungen. Dabei kam es zu der Bluttat.
© dpa-infocom, dpa:210507-99-509920/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH