Versäumnisse bei digitalem Nachweis
Es sei richtig und rechtlich geboten, dass gewisse Einschränkungen für Geimpfte und Genesene wegfielen. Dies erschwere aber die Kontrolle der Kontaktbeschränkungen. «Etwa wenn zusätzlich Impfausweise, Laborbescheinigungen oder ärztliche Atteste geprüft und durchgezählt werden müssen», so Woitschek. Den Menschen sollten gute Gründe für die Impfung geboten werden. «Ein für alle Seiten praktikabler Nachweis der Immunisierung zählt da aus unserer Sicht dazu.»
Die Polizei in Sachsen unterstützt bei den Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln weiterhin die Ordnungsämter im Land. Laut Innenministerium gibt es Kontrollen unter anderem dort, wo mit «verstärkter Publikumsverkehr» zu rechnen ist - etwa in Parkanlagen. «Es wird dabei auf die jeweilige Lageentwicklung reagiert und Kräfte dann entsprechend eingesetzt», hieß es.
Allerdings sei die Umsetzbarkeit mit den neuen Lockerungen für Geimpfte und Genesene teilweise schwierig. So gebe es etwa keine Pflicht zum Mitführen des Impfpasses, erklärte ein Sprecher. Gebe es Anhaltspunkte für Verstöße, könne zunächst eine Ordnungswidrigkeit eingeleitet werden und sich der Beschuldigte im Nachhinein erklären - etwa durch das Nachreichen des Impfpasses. «Wir setzen auf einen kommunikativen Ansatz», betonte der Sprecher.
Künftig fallen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für vollständig Geimpfte und Genesene weg. Einen Tag nach dem Bundestag hatte die entsprechende Verordnung am Freitag auch den Bundesrat passiert. Wenn die Verordnung zügig im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, könnten die Lockerungen bereits am Wochenende gelten.
© dpa-infocom, dpa:210507-99-507122/2
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