Datenschutzverletzung: Polizei informierte verspätet
7. Mai 2021
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7. Mai 2021
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die hessische Polizei hat aus Sicht des Landesdatenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit den «NSU 2.0»-Drohschreiben verspätet über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten informiert.
Dies sei gegenüber dem Landespolizeipräsidium beanstandet worden, teilte die Pressestelle des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Ob die Angelegenheit weiter verfolgt werden könne, hänge nun davon ab, ob die fraglichen Personen identifiziert werden könnten und ob ein sogenannter «Mitarbeiterexzess» vorliege, hieß es. Dies wäre dann der Fall, wenn die Daten für nicht dienstliche Zwecke genutzt worden wären. «Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird dies weiter beobachten.»
Zu Wochenbeginn war ein 53 Jahre alter mutmaßlicher Verfasser der Drohschreiben in Berlin festgenommen worden. Der Mann steht nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft und des hessischen Landeskriminalamtes im dringenden Verdacht, «seit August 2018 unter dem Synonym "NSU 2.0" bundesweit eine Serie von Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten verschickt zu haben». Empfänger waren überwiegend Personen des öffentlichen Lebens, vor allem aus der Medienwelt und der Politik, darunter auch Abgeordnete des Hessischen Landtags und des Bundestags.
Heikel war der Fall auch deswegen, weil der oder die Täter sich offenbar Insiderwissen der Polizei zunutze machen konnten. Nach dpa-Informationen soll sich der Festgenommene mutmaßlich auch Informationen über die Angeschriebenen bei Behörden wie dem Einwohnermeldeamt durch telefonische Anfragen beschafft haben. Im Raum steht auch, dass er über das Darknet an illegal verbreitete Daten der Betroffenen gekommen sein könnte.
Hinsichtlich von Abfragen bei Kommunen seien beim Landesdatenschutzbeauftragten «bislang keine strukturellen Probleme bekannt», hieß es vom HBDI. «Grundsätzlich kann man sagen, dass technische Maßnahmen alleine in den allermeisten Fällen nicht ausreichen, um personenbezogene Daten zu schützen. Es verbleibt der „Faktor Mensch“.» Nötig sei eine umfassende Sensibilisierung, um etwa zu verhindern, dass «jemand Befugter dazu gebracht wird, ihn zu nutzen, um einem Unbefugten Informationen weiterzugeben.»
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH