Lösung für klagende Wohnungseigentümer? BGH verkündet Urteil

7. Mai 2021 ©
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Karlsruhe (dpa) - Auf dieses Urteil dürften etliche Wohnungseigentümer gespannt warten: Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute verkünden, welche Rechtswege sie nach einer Gesetzesreform haben (Az.
V ZR 299/19). Eine umfassende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes aus dem Jahr 1951 war zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Unter anderem kann eine Eigentümergemeinschaft nun nur noch als Ganze gemeinsame Rechte einklagen. Einzelne Eigentümer dürfen solche Ansprüche nicht mehr durchsetzen. Damit stellt sich die Frage, was mit laufenden Verfahren einzelner Wohnungseigentümer ist.
Für den Übergang gibt es keine Regelungen. Streng genommen gilt das neue Recht also auch für längst eingereichte Klagen. Wie viele solcher Verfahren auf der Kippe stehen, ist unklar.
Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben sich einen Nachbarschaftsstreit aus Mannheim als Musterfall gewählt. Der Mann aus Mannheim streitet mit seinen Nachbarn wegen vier Zypressen, die dicht an der Grundstücksgrenze stehen und immer größer werden. Er will, dass sie gefällt werden. In den Vorinstanzen war seine Klage erfolgreich, und auch die BGH-Richter schienen ihn bei der Verhandlung Ende März prinzipiell im Recht zu sehen. Das Problem ist allein das reformierte Gesetz - denn der Mann bildet mit einer weiteren Person eine Eigentümergemeinschaft, hat aber allein geklagt.
Bei der Verhandlung deutete sich eine mögliche Lösung an: Denkbar wäre, dass der BGH Klägern erlaubt, ihre Prozesse weiterzuführen - solange die Eigentümergemeinschaft nicht aktiv einschreitet. Das wäre für die Betroffenen deutlich einfacher, als wenn sie sich nachträglich um einen Beschluss der Gemeinschaft bemühen müssten.
© dpa-infocom, dpa:210506-99-496240/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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