Gesetz gegen finanzielle Nachteile für Erwachsenenbildung
6. Mai 2021
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6. Mai 2021
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Erfurt (dpa/th) - Auch das Corona-Jahr 2021 soll nach dem Willen von Linke, SPD und Grünen nicht zur Berechnung der Grundförderung der Erwachsenenbildung in Thüringen herangezogen werden.
Ein entsprechender Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen wurde am Donnerstag vom Thüringer Landtag beraten.
«Ohne eine entsprechende Regelung im Gesetz zur Nichtbeachtung des Jahres 2021 würde die kommenden Jahre ein Loch bei der Finanzierung der Angebote für die berufliche, sprachliche, gesundheitliche, politische, kulturelle sowie ehrenamtsbezogene Bildungsarbeit der Erwachsenenbildung gerissen. Das wollen wir verhindern», sagte der Linke-Abgeordnete Christian Schaft bei der Plenarsitzung des Landtages.
Hintergrund ist, dass für die Berechnung der Grundförderung der Erwachsenenbildung vor allem die geleisteten Unterrichtsstunden der vergangenen Jahre betrachtet werden. In den Jahren 2020 und 2021 allerdings gab es wegen der Corona-Pandemie kaum Unterricht. Das Jahr 2020 war bereits vom Parlament für diese Berechnung herausgestrichen worden.
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Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH