Karlsruher Entscheidung ist Rückendeckung für Corona-Kurs
Karlsruhe hatte Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt, aber auch betont: «Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.» Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Mehrere Kläger hatten beantragt, dass das Gericht die nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig per Erlass außer Vollzug setzt (Az.: u.a. 1 BvR 781/21).
Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren vor eineinhalb Wochen in Kraft getreten. In Landkreisen, die drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten haben, gelten dann unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr. Mehr als 250 Verfahren gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind schon in Karlsruhe eingegangen. Manche richten sich nach früheren Angaben eines Sprechers gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker etwa aus dem Bundestag.
© dpa-infocom, dpa:210506-99-489297/2
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