Impftermin-Vergabe für Verkäuferinnen und weitere Lehrer

6. Mai 2021 ©
6. Mai 2021 ©
Düsseldorf (dpa/lnw) - Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Angestellte in der Justiz und Steuerfahndung können von diesem Donnerstag an einen Impftermin vereinbaren.
Das Gleiche gilt auch für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sowie für Eltern schwer chronisch kranker Minderjähriger, die selbst nicht geimpft werden können. Diese Details gab NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf zum weiteren Vorgehen beim Impfen in der Priorisierungsgruppe 3 bekannt.
Die genannten Personengruppen können demnach ab Donnerstag 8.00 Uhr über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen einen Impftermin in einem Impfzentrum buchen. Die Terminbuchung ist nach Ministeriumsangaben online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117. Zusätzlich können auch die jeweils für die Landesteilen eingerichteten Rufnummer für Impftermine genutzt werden. Das sind die (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und die (0800) 116 117 01 für das Rheinland.
Nach Ministeriumsangaben kommt für diese Personengruppen entweder der Impfstoff von Biontech oder der von Moderna zum Einsatz. Eine Wahl des Impfstoffs ist aber nicht möglich. Die Personen benötigen einen Nachweis der Impfberechtigung bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung. Sie muss den Angaben zufolge zum Impftermin im Impfzentrum mitgebracht werden. Gerade Pendlern dürfte die Aufhebung des Arbeitsstättenprinzip das Impfen erleichtern: Der Arbeitsort spiele bei der Wahl des Impfzentrums keine Rolle.
Die größte der jetzt an der Reihe stehenden Berufsgruppen ist die der Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel und in den Drogerien. Das sind im bevölkerungsreichsten Bundesland etwa 320 000 Menschen.
© dpa-infocom, dpa:210506-99-485933/2
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das könnte Sie auch interessieren ...

expand_less